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Juristen fordern Verbot des Bluttests auf Trisomie 21

14. August 2012 in Deutschland, 5 Lesermeinungen
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Bernward Büchner (Juristen-Vereinigung Lebensrecht): Ein Mensch darf auch im Embryonalstadium nicht „wegen einer Behinderung“ getötet „und so in der schwerstmöglichen Form diskriminiert werden“.


Köln (kath.net/pm) In einem Schreiben an die Freiburger Regierungspräsidentin Schäfer hat der Vorsitzende der Juristen-Vereinigung Lebensrecht e. V. (JVL) in Köln, Bernward Büchner, erneut ein Verbot des von der Konstanzer Firma „Livecodexx“ entwickelten Bluttests gefordert. „Ich teile die Auffassung des Bonner Rechtswissenschaftlers Professor Gärditz, dass ein solches Verbot nach Paragraf 26 des Medizinproduktegesetzes sehr wohl möglich ist“, so Büchner, ehemals Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht in Freiburg.


Dieses Gesetz verbiete es, Medizinprodukte in den Verkehr zu bringen oder anzuwenden, wenn durch sie die Sicherheit und die Gesundheit der Patienten, Anwender oder Dritter unmittelbar oder mittelbar gefährdet werden könnten. „Eine solche Gefährdung“, heißt es in dem Schreiben Büchners, „geht von dem vorgeburtlichen Bluttest auf Trisomie 21 zweifellos aus. Denn er dient einzig und allein dem Zweck, eine Trisomie 21 festzustellen oder auszuschließen und im ersteren Fall den Embryo wegen seiner Behinderung zu töten.“

Bereits im Embryonalstadium seiner Entwicklung sei der Mensch Träger der Menschenwürde und des Rechts auf Leben und deshalb zweifellos auch Dritter im Sinne des Medizinproduk-tegesetzes. „Wegen einer Behinderung darf er nicht getötet und so in der schwerstmögli-chen Form diskriminiert werden“, so Büchner.

Ausdrücklich widerspricht der JVL-Vorsitzende der von dem Mainzer Rechtsprofessor Hufen vertretenen Ansicht, ein Verbot des Tests sei „unzumutbar und unverhältnismäßig“. Ohne ein solches Verbot könne nämlich die Gefährdung der Embryonen mit Trisomie 21 nicht verhindert werden. Anders als Professor Hufen ist Bernward Büchner überzeugt: „Der Lebensschutz des Embryos hat Vorrang vor dem Informationsinteresse der Eltern.“ Dementsprechend halte es auch das Bundesverfassungsgericht für geboten, den Eltern in der Frühphase der Schwangerschaft die Information über das Geschlecht des Kindes vorzuenthalten.


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Lesermeinungen

  15. August 2012 
 

UNSER LIEBER HIMMLISCHER VATER LIEBT UNS ALLE und hat mit jedem von uns einen PLAN für unser SEELENHEIL.
Die Menschheit nimmt sich das recht raus zu entscheiden wer leben darf und wer nicht.OH MENSCHHEIT WER GIBT EUCH DAS RECHT...erkennt doch endlich das Ihr damit dem Teufel ein Gefallen tut und somit an seinem Plan mitarbeitet.Sein PLAN RICHTET SICH IMMER GEGEN DAS LEBEN UND GEGEN DIE MENSCHHEIT und führt ins verderben.

Gottes und Marien Segen


0
 
 christawaltraud 14. August 2012 
 

Aufklärung tut bitter Not!

Amniozentese kann dort hilfreich sein, wo sie eingesetzt und wirklich indiziert ist. Sie gehört NICHT in die sogenannte frühembryonale \"Diagnostik\". Wird den werdenden Müttern immer gesagt, dass durch solche MANIPULATIONEN an der Fruchtblase FEHLGEBURTEN zu einer großen Zahl bereits vorprogrammiert sind? Nicht alles, was machbar ist, ist legitim!!! Hier bedarf es Aufklärung verantwortungsvoller Aufklärung! Und wozu der Bluttest??? Es sollte endlich Schluß sein mit solch einer Art von Selektion!


2
 
 Dismas 14. August 2012 

Ja, \"Cosinus\" und \"Ehrmann\" stimme ich voll zu

Es ist einfach so, wenn der Mensch sich von GOTT löste führt das zur Barbarei. Ob bei den Nazis, den Kommunisten oder bei den modernen atheistischen Gesellschaften.... Die Formen sind diffiziler geworden, das menschenvernichtende, selektierende Ergebnis ist das selbe!!


1
 
 Ehrmann 14. August 2012 

Bitte nicht nur Verbot des Bluttestes, auch der Amniozentese!!!!


2
 
 Cosinus 14. August 2012 
 

Das ist genau die ewiggestrige Rassenhygiene, die hier

wiederkehrt.


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